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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD)

 

TVÖD - Tarifvertrag öffentlicher Dienst :: Nachfolger des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) im Bund :: Text

 

Am 01.10.2005 tritt der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst, der TVöD in Kraft. Auf diesen Tarifvertrag haben sich die Gewerkschaften und die Arbeitgebervertreter am 09.02.2005 geeinigt. Der Tarifvertrag enthält gegenüber dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Änderungen insbesondere im Bereich der Entgeltgruppen, beim Stufenaufstieg, beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld und zur Arbeitszeit. Trotz der offiziell ablehnenden Haltung der Gewerkschaften zum Flächentarifvertrag verlagert der TVöD die wesentlichen Fragen, nämlich Entgelt und Arbeitszeit, in die Verwaltungen. Bei den Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis also müssen sich Personalrat und Dienststellenleitung sowohl zur Regelung der Arbeitszeit als auch zur Gestaltung der neuen leistungsorientierten Vergütung zusammensetzen. Der TVöD enthält nur noch Rahmenregelungen.

 

Eigentlich sollte es mit dem TVÖD ja einfacher werden als mit dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT).


Neben dem TVÖD (Allgemeiner Teil) gibt es im Bund weitere Tarifverträge, nämlich

>> Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)
>> Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund)
>> Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)

Ausserdem:

>> Tarifverträge für Auszubildende (TVAöD)
>> Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV – Bund)
>> Tarifvertrag Beschäftigte Ausland

>> Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten
>> Tarifvertrag zur sozialen Absicherung
>> TV-Meistbegünstigung

Damit nicht genug, denn es gibt auch noch die dem TVÖD ähnlichen

 

>> Tarifverträge der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

und die

 

>> Tarifverträge der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
 

Zu den einzelnen Paragraphen des TVöD:


A. Allgemeiner Teil


Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II
Arbeitszeit

§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung

Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt
§ 16 Stufen der Entgelttabelle (Bund)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 18 Leistungsentgelt (Bund)
§ 18 Leistungsentgelt (VKA)
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall
§ 23 Besondere Zahlungen
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung

Abschnitt IV
Urlaub und Arbeitsbefreiung

§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis

Abschnitt VI
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA)
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister,
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen


Anhang zu § 16 (Bund) Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte (Bund)

Anhang zu § 16 (VKA) Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte (VKA)

Niederschriftserläuterungen


Anlagen A Tabellenentgelt Tarifgebiet West (Bund und VKA)
Anlagen B Tabellenentgelt Tarifgebiet Ost (Bund und VKA)


 

> TVÖD :: Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Volltext via Juracity - Recht für Alle! als PDF
[hier ...]


> Informationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di zum TVÖD
[hier ...]

> Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

[hier ...]
 

> TVÖD bei Wikipedia

[hier ...]

 

> Informationen des Bundes zum TVÖD
[hier ...]


A
utor: Rechtsanwalt Michael W. Felser [mehr zum Autor ...]

 

Mehr zu Themen wie Tarifrecht des öffentlichen Dienstes TVÖD, TVÜ, TV-L, Bundesangestelltentarifvertrag, BAT-West und BAT-O, aber auch zum Personalvertretungsrecht, Beamtenrecht, Privatisierung und Personalüberleitung finden Sie auf unseren Themenseiten unter www.bundesangestelltentarifvertrag.de :: www.beamtenrecht.de :: www.eingruppierungsrecht.de www.personalvertretungsrecht.de :: www.privatisierung.de :: www.personalueberleitung.de.

 

 

 

 

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